² Toyota garantiert, dass die Batterie auch bis zu einer Nutzungsdauer von 10 Jahren oder einer Laufleistung von 250.000 Kilometern noch 70 % ihrer ursprünglichen Leistung erbringt, je nachdem, welcher Wert zuerst erreicht wird. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Wartung gemäß Herstellervorgaben inklusive eines erfolgreichen EV-Batterie-Checks im Rahmen dieser Wartungen.
Toyota Urban Cruiser Active Elektromotor 106 kW (144 PS), Batterie 49 kWh brutto (48 kWh netto), Energieverbrauch (kombiniert) 14,9 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km, CO2-Klasse: A
Toyota C-HR+ Active Elektromotor 123 kW (167 PS), Batterie 57,7 kWh, Automatik, Energieverbrauch (kombiniert) 13,4 kWh/100 km,
CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km, CO2-Klasse: A
Energieverbrauch Toyota bZ4X Comfort, Frontantrieb, 57,7-kWh-Batterie, 123 kW (167 PS), kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km.
CO2-Klasse: A; elektrische Reichweite (EAER): 444 km und elektrische Reichweite innerorts (EAER City): 640 km.*
* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.
¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.


