1Ein unverbindliches Toyota Easy Leasing-Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln für den Toyota bZ4X mit Comfort-Paket 150 kW (204 PS) (4X2): Unverbindliche Preisempfehlung: 54.390,00 €, Anschaffungspreis: 38.438,00 €, Leasingsonderzahlung: 0,00 €, Gesamtbetrag: 16.560,00 €, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit: 48 Monate, 48 monatl. Raten à 345,00 €. Nur bei teilnehmenden Toyota Händlern. Das Leasingangebot gilt nur für Privatkunden und nur bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.03.2024. Individuelle Preise und Finanzangebote bei uns im Autohaus.
2Der dem Leasing-Angebot zugrundeliegende Anschaffungspreis beinhaltet einen Nachlass (Preis-/Sparvorteil) in Höhe von 15.952,00 € auf die unverbindliche Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH in Höhe von 54.390,00 € und kompensiert den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bestimmten Bedingungen gewährten Umweltbonus inklusive Herstellerbeteiligung, der für das Jahr 2024 insgesamt 4.785,00 € betragen hätte. Der Nachlass auf den Anschaffungspreis führt zu geringeren monatlichen Leasingraten. Das Angebot gilt nur für Privatkunden und bei Anfrage und Genehmigung sowie Zulassung bis zum 31.03.2024.
3Bis zu 15 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 12 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.